Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
§ 85 SGB_IX
Die in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2008 - Az. 2 AZR 395/07 - bestimmte Frist für die Mitteilung einer Schwerbehinderung von drei Wochen nach Kündigungszugang ist auch maßgeblich, wenn ein Neuantrag gestellt wurde, über den noch nicht entschieden wurde. - LAG Schleswig-Holstein
Kündigungsschutzklage, Kündigung, Zugang, Schwerbehinderung, Feststellungsantrag, Antrag, neuer, Mitteilungsfrist, Arbeitgeber, Unterrichtung, rechtzeitige, Vertrauensschutz, Rechtssekretär, Vertreterverschulden
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung eines Schwerbehinderten - Verspätete Mitteilung über die beantragte Schwerbehinderteneigenschaft
- hensche.de
Kündigungsschutzklage, Schwerbehinderung, Kündigung: Schwerbehinderung, Schwerbehinderung: Antrag auf Anerkennung
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Schwerbehinderter: Kein Sonderkündigungsschutz, wenn Arbeitgeber nicht informiert wurde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schwerbehinderung muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden!
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Information über Schwerbehindertenantrag innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines Schwerbehinderten: Arbeitnehmer muss sich beeilen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Untätiger Schwerbehinderter bei Kündigung nicht geschützt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Informationspflicht über Schwerbehindertenantrag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Schwerbehinderten: Drei Wochen Frist um Arbeitgeber zu informieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines Schwerbehinderten: Pflicht, innerhalb von 3 Wochen den Arbeitgeber über Schwerbehindertenantrag zu informieren - Zum Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Klagefrist bei Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 30.04.2009 - 1 Ca 77/09
- LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 1 Ta 107 e/09
- ArbG Lübeck, 03.09.2009 - 1 Ca 77/09
- LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
- BAG - 2 AZR 463/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05
Schwerbehinderte; Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt, der rückwirkend positiv beschieden wird, so steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff SGB IX - abgesehen von den sich aus § 90 SGB IX ergebenden Ausnahmen an sich auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung nicht wusste (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05).Die Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber die Schwerbehinderung oder den Antrag nicht kennt und deshalb mit der Zustimmungspflichtigkeit der Kündigung nicht rechnen kann (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 324/06; 12.01.2006 - 2 AZR 539/05).
Unter der Geltung des § 85 SGB IX a. F. war das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, dass die angemessene Frist einen Monat beträgt (vgl. BAG, 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06, bereits unter Hinweis auf die angekündigte geänderte Rechtsprechung zur Mitteilungsfrist; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).
Ein Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber einen Monat nach Zugang der Kündigung seine Schwerbehinderung mitteilt und zugleich Klage erhebt, hätte zwar die Monatsfrist eingehalten; die Kündigung wäre aber trotzdem wegen Versäumung der Frist des § 4 KSchG wirksam (so auch Urteil des BAG vom 12.01.2006 - 2 AZR 539/05 -).
Dieser Rechtsprechungswechsel war aber zuvor bereits im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2006 zum Aktenzeichen 2 AZR 539/05 angekündigt worden.
- BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07
Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Das Bundesarbeitsgericht habe die Entscheidung, welche Frist für solche Fälle gelte, in dem Urteil vom 11.12.2008 zum Aktenzeichen 2 AZR 395/07 ausdrücklich offen gelassen.Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.12.2008 zum Aktenzeichen 2 AZR 395/07 ausdrücklich aufgegeben (siehe Ziffer I.
- BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Allerdings gelten für die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, strenge Grundsätze (vgl. BAG 19. April 1979 - 2 AZR 469/78; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).Unter der Geltung des § 85 SGB IX a. F. war das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, dass die angemessene Frist einen Monat beträgt (vgl. BAG, 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06, bereits unter Hinweis auf die angekündigte geänderte Rechtsprechung zur Mitteilungsfrist; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).
- BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
Materielle Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Allerdings gelten für die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, strenge Grundsätze (vgl. BAG 19. April 1979 - 2 AZR 469/78; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).Unter der Geltung des § 85 SGB IX a. F. war das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, dass die angemessene Frist einen Monat beträgt (vgl. BAG, 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06, bereits unter Hinweis auf die angekündigte geänderte Rechtsprechung zur Mitteilungsfrist; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06
Kündigung - Klagefrist
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Unter der Geltung des § 85 SGB IX a. F. war das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, dass die angemessene Frist einen Monat beträgt (vgl. BAG, 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06, bereits unter Hinweis auf die angekündigte geänderte Rechtsprechung zur Mitteilungsfrist; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79). - BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08
Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten Mitteilung einer Schwerbehinderung oder Klageerhebung steht einer verschuldeten Fristversäumnis des Arbeitnehmers unter Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO gleich (vgl. BAG, 11.12.2008 - Az: 2 AZR 472/08-; 28.05.2009 - Az: 2 AZR 548/08zitiert nach Juris. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Prozessbevollmächtigten um einen Rechtsanwalt oder um einen Gewerkschaftssekretär handelt (BAG, 28.05.2009 - Az.: 2 AZR 548/08). - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06
Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Die Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber die Schwerbehinderung oder den Antrag nicht kennt und deshalb mit der Zustimmungspflichtigkeit der Kündigung nicht rechnen kann (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 324/06; 12.01.2006 - 2 AZR 539/05). - BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Bei der Änderungskündigung wird zur Fristwahrung der Eingang der Vorbehaltserklärung nach § 2 KSchG beim Arbeitgeber verlangt (vgl. Urteil des BAG vom 17.06.1998 - 2 AZR 336/97). - BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08
Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten Mitteilung einer Schwerbehinderung oder Klageerhebung steht einer verschuldeten Fristversäumnis des Arbeitnehmers unter Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO gleich (vgl. BAG, 11.12.2008 - Az: 2 AZR 472/08-; 28.05.2009 - Az: 2 AZR 548/08zitiert nach Juris. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Prozessbevollmächtigten um einen Rechtsanwalt oder um einen Gewerkschaftssekretär handelt (BAG, 28.05.2009 - Az.: 2 AZR 548/08). - BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78
Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09
Allerdings gelten für die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, strenge Grundsätze (vgl. BAG 19. April 1979 - 2 AZR 469/78; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).